Elternmitwirkung
Die Eltern der Schüler*innen haben das Recht, durch verschiedene Gremien an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken. Die Details zur Mitwirkung der Eltern regelt das Schulgesetz (SchulG) und hier vor allem der Teil über die Schulverfassung (§§ 62 ff. SchulG).
"Lehrkräfte, Eltern sowie Schüler*innen sollen in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mitwirken und ... die Eigenverantwortung in der Schule fördern." (aus der Broschüre "Einfach mitwirken. Elternmitwirkung in der Schule", MSW 08/2006, Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen)
Gremien, in denen Eltern mitwirken können, sind:
- die Klassenpflegschaft,
- die Schulpflegschaft,
- die Schulkonferenz sowie
- Fachkonferenzen und Klassenreferenzen
Schulpflegschaftsvorsitzende an unserer Schule ist Frau Lehnet. Ihre Stellvertreterin ist Frau Falkenhagen.