Masernschutz
Informationen zum Masernschutzgesetz und zur Umsetzung.
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigten,
mit dem Masernschutzgesetz des Bundes vom 10.02.2020 (BGBl. I S. 148 ff.) soll die Impfquote bei der Infektionskrankheit Masern erhöht werden.
Davon betroffen sind alle Personen, die ab dem 01. Januar 1971 geboren sind und nicht nur vorübergehend in Schule tätig sind oder dort betreut werden. Hierzu zählen neben Schülerinnen und Schülern, auch alle Lehrkräften, Referendaren und alle Personen des Schulträgers (LVR).
Wir sind verpflichtet, ab dem 01. März 2020 den Nachweis bei allen Personen nachzuhalten, ob
(1) ein angemessener Impfschutz
oder
(2) bereits ein Immunschutz
oder
(3) eine Unverträglichkeit in Bezug auf die Masernschutzimpfung
besteht.
Das Einholen der Nachweise durch die Schule erfolgt bis zum 26.03.2021. Anschließend muss das Gesundheitsamt darüber informiert werden, welche Personen keinen Nachweis erbracht haben.
Der Nachweis über einen (1) angemessenen Impfschutz kann erfolgen durch:
- die Vorlage eines Impfausweises oder eines Impfpasses (Vorlage einer Kopie ist ausreichend)
- die Vorlage eines ärztlichen Attestes/ Bescheinigung*
Der Nachweis über einen (2) bereits bestehenden Immunschutz kann ausschließlich durch ein ärztliches Attest erfolgen*
Der Nachweis über eine (3) Unverträglichkeit in Bezug auf die Masernschutzimpfung (Kontraindikation) kann ausschließlich durch ein ärztliches Attest erfolgen*
*(Vorlage für ein ärztliches Attest/ Bescheinigung des MSB wurde bereits ausgehändigt und kann unten auf dieser Seite heruntergeladen werden)
Das Anschreiben des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes finden Sie auf der Seites des MSB unter:
https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/20022020-umsetzung-des
Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz und den gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung unter:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/masernschutzgesetz-1726224
Wichtige Information zur Masernschutzimpfung und zu der Infektionskrankheit Masern finden Sie unter anderen auf den Seiten des Robert Koch Institutes unter
www.rki.de<http://www.rki.de>
Mit freundlichen Grüßen
Armin Hellmich
Schulleiter
Elterninformation vom 3.11.2020