Aufnahme in unsere Schule
BeratungEine Aufnahme in unsere Schule ist möglich, wenn im Rahmen eines Gutachtens sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt wurde und das zuständige Schulamt zugewiesen hat. Zusätzlich bieten wir jährlich nach den Sommerferien eine Informationsveranstaltung an.
Verfahren bei EinschulungEltern melden ihr Kind in der Regel bei einer Grundschule an ihrem Wohnort an und weisen auf Unterstützungsbedarf hin. Die Grundschule leitet ein Überprüfungsverfahren gemäß AO-SF ( = Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung) ein. Das Schulamt beauftragt die Ermittlung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf durch die Grundschule und eine Förderschule, die voraussichtlich dem Unterstützungsbedarf des Kindes entspricht. Die Ergebnisse werden in einem Gutachten dokumentiert. Während das Gutachten erstellt wird, sind Eltern und Gutachter im Austausch. Das Gutachten endet mit einem Abschlussgespräch, in dem die Ergebnisse des Gutachtens nochmals ausführlich dargestellt werden. Das Schulamt lädt bei Bedarf die Eltern nochmals zu einem Gespräch ein und entscheidet auf der Grundlage des Gutachtens über die Zuweisung an eine Schule. Die Eltern erhalten eine Kopie des Gutachten mit der Zuweisung des Schulamtes
Förderortwechsel / UmschulungDie Schule, die das Kind besucht, oder Eltern stellen einen Antrag auf Wechsel des Förderorts. Das Schulamt entscheidet über den Förderort. Wenn unsere Schule als Förderort in Frage kommt, bieten wir Beratung an. Termine können telefonisch oder per Mail mit der Schulleitung vereinbart werden.